DAS GLOSSAR

Hier möchten wir einige Begriffe erklären, die mit der Verfolgung während der NS-Zeit zu tun haben. Die Nationalsozialisten haben viele Wörter neu definiert und bewusst eingesetzt, um ihre Ideologie zu verbreiten, Verbrechen zu verharmlosen und Menschen zu diskriminieren. Da viele dieser Begriffe auch heute noch verwendet werden, ist es wichtig, ihre Bedeutung und ihre Geschichte zu kennen.

“EUTHANASIE”

Der ursprünglich aus der Antike stammende Begriff (übersetzt: ‚Guter Tod‘) kam seit Ende des 19. Jahrhunderts im Zuge der ‚Rassentheorien‘ und der ‚Eugenik‘ wieder in die Diskussion, dabei ging es nicht mehr um die Frage einer individuellen Entscheidung zum Suizid, sondern um das ärztliche Handeln gegenüber den Patienten. In der NS-Zeit wurde im Sinne der vermeintlichen Volksgesundheit verstärkt darauf zurückgegriffen und als systematische Misshandlung und Ermordung der Menschen umgesetzt, die im Sinne der NS-Ideologie als ‚lebensunwert‘ galten. Mit der euphemistischen Bezeichnung ‚Euthanasie‘ oder ‚Gnadentod‘ sollten die tatsächlichen Maßnahmen und Ziele verschleiert werden.

Zu den Opfern gehörten Menschen (Kinder und Erwachsene) mit körperlichen und psychischen Einschränkungen sowie chronischen Krankheiten. Später wurde die Bezeichnung auch auf Menschen ausgeweitet, die nicht produktiv an Arbeitsprozessen teilnehmen konnten, die ideologisch und ‚rassisch‘ unerwünscht waren und daher als Schädlinge und Parasiten galten. Das ‚Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‘ von Januar 1934 ermöglichte zunächst die Zwangssterilisierung von Frauen und Männern, davon waren bis Kriegsende ca. 350.000 bis 400.000 Menschen betroffen, die oft bleibende Schäden davontrugen oder an den Folgen starben.

Ein geheimer Führererlass von 1939 bahnte den Weg für die gezielte Ermordung zunächst von Kindern, dann auch von Erwachsenen. Ein offizielles Gesetz gab es jedoch nicht. Die planende Behörde hatte seit 1940 den Tarnnamen ‚Zentraldienststelle T4‘, der sich auf den Sitz in der Tiergartenstraße 4 in Berlin bezog. Aufgrund von Protesten der evangelischen und vor allem der katholischen Kirche (Bischof von Galen in Münster) wurden die Tötungsaktionen offiziell abgebrochen, tatsächlich liefen sie aber weiter bis zum Ende des Krieges.

Die genaue Zahl der Opfer ist nicht bekannt, man geht aber von 200.000 bis 300.000 Menschen aus, die in Europa umgebracht wurden. Viele wurden in eigens dafür eingerichteten Tötungsanstalten (Hadamar, Brandenburg, Grafeneck etc.) ermordet, manche davon im von den Nazis besetzten Polen. Die Anerkennung als Opfer des NS-Regimes nach dem Krieg lief sehr schleppend, zum Teil erfolgte sie erst in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts.

Bis heute haben die Opfer oder ihre Angehörigen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz.